Themenblock Ursachenzusammenhang
Hier finden Sie alle Artikel zum Themenkomplex Ursachenzusammenhang.
Sehr verkürzt und unjuristisch gesagt, braucht es folgende "Zusammenhänge", um Leistungen für die Folgen eines Arbeitsunfalls zu erhalten:
Eine versicherte Person muss eine Tätigkeit verrichtet haben, die man dem Schutzzweck und Schutzbereich zuordnen kann.
Diese Tätigkeit muss den Unfall wesentlich mitverursacht haben.
Der Unfall muss einen Gesundheitsschaden verursacht haben.
Die funktionellen Einschränkungen auf Körper und Seele, für die man Leistungen haben möchte, müssen durch diesen unfallbedingten Gesundheitsschaden verursacht worden sein.
Einzelne Themen der ersten beiden Punkte finden Sie in den Themenblöcken Arbeitsunfall und Wegeunfall.
Im Themenblock Ursachenzusammenhang geht es darum, was rechtlich vorausgesetzt wird, um einen Gesundheitsschaden anzuerkennen. Der zeitliche Zusammenhang ("Bei dieser Bewegung sind doch die Rückenschmerzen aufgetreten") reicht nicht aus.