MdE-Eckwerte
siehe Konsenspapier der MdE-Expertengruppe nach Überprüfung der MdE-Erfahrungswerte bei Gliedmaßenverlusten Download des Konsenspapiers bei dem DGUV hier
Stichtag 01.11.2019
Umsetzung gemäß Rundschreiben des DGUV 367/2019 vom 08.10.2019
Insbesondere für Finger- bzw Daumenverluste höhere Werte!
Altfälle werden auf Antrag geprüft.
Stichtagsregelung ist bei bei Neufeststellungen der MdE nach §§ 48 SGB X, 73 SGB VII zu berücksichtigen.
Eckwerte sind derzeit nicht rechtlich ausreichend abgesichert, um als als rechtliche Änderung im Sinne des § 48 SGB X zu gelten.
Genaue Einzelheiten siehe Rundschreiben!
Die Eckwerte können zu einer für Betroffene günstigere Bewertung führen:
Am Beispiel einer Daumenverletzung: Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 13.12.2023 – L 3 U 865/22 –